Olli gegen die Bahn

Bahn setzt Maßstäbe beim Datenschutz

 

Die Deutsche Bahn setzt beim Datenschutz neue Maßstäbe und ist damit auf dem Weg zur weltweiten Nummer eins. Kein weiteres Unternehmen setzt mit einer derartigen Konsequenz den Schutz von Informationen um.
Ein Beispiel aus der Praxis. Bei Hodenhagen bliebt ein Zug auf freier Strecke 40 Minuten außerplanmäßig stehen. Obwohl sich bereits tumultartige Szenen im Inneren des Zuges abspielten, griff der Datenschutz der Deutschen Bahn zu 100 Prozent. Es wurden keinerlei Informationen an die Bahnkunden weitergegeben. Anschließend wurde die Fahrt fortgesetzt als hätte es diesen Stop nie gegeben.
In einem Test am Hamburger Hauptbahnhof fragten wir drei verschiedene Schaltermitarbeiter welches die schnellste und günstigste Verbindung, noch am gleichen Tag, nach München sei. In allen drei Fällen bekamen wir unterschiedliche Antworten. Die erbetenen Informationen wurden also nicht nur effektiv zurückgehalten, sondern der Informationsnutznießer, zur Ablenkung, sogar in die Irre geführt.
Ein weiteres Beispiel. Tobias K. wollte auf Grund einer größeren Verspätung seines Zuges, die teilweise Rückerstattung seines Zugtickets erwirken. Hierfür musste er ein zweiseitiges Formular ausfüllen und seine Fahrkarte im Original beifügen. Daraufhin stellte er eine einfache Anfrage an die Deutsche Bahn. Er wollte wissen warum er das Originalticket beifügen soll, wenn der Schaffner doch sein Ticket bereits elektronisch erfasst hat und die Bahn somit nachvollziehen könne wann er wo gewesen ist.
Hierauf antwortete Frau Maren Reinsch* vom DB Kundendialog wie folgt: „Zur Bearbeitungsweise des Servicecenter Fahrgastrechte können wir uns leider nicht äußern, da es sich bei der bearbeitenden Stelle um einen neutralen Dienstleister handelt.“
Aus eigenen Recherchen ist uns bekannt das Fälle wie die von Tobias K. vom TBNE (Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen) bearbeitet werden. Dem TBNE gehören sowohl private als auch bundeseigene Bahnen an, darunter auch die Deutsche Bahn. Es ist deshalb davon auszugehen das der TBNE keinen Zugriff auf die gesammelten Daten der Zugbegleiter der Deutschen Bahn hat. Somit muss der TBNE sich die Originalbelege zukommen lassen.
Es wäre ein Leichtes für Frau Reinsch* gewesen diesen Sachverhalt in ein zwei Sätzen zu erklären und Tobias K. damit als Bahnkunden zufrieden zustellen. Stattdessen nimmt sie die Last der datenschutzbedingten Zurückhaltung auf sich und gibt die gewünschte Information nicht weiter. Die Unterstützung ihres Arbeitgebers kommt ihr dabei voll zu gute, denn das Datenschutz-Konzept der Bahn ist so simpel wie effektiv. Die Bahnmitarbeiter bekommen erst gar keine Informationen. Die Weitergabe von Informationen an Dritte, zum Beispiel im Affekt, aus Unwissenheit oder sogar vorsätzlich, ist damit zu 100 Prozent ausgeschlossen.

 

Datenschutz bei der Bahn - Himmel, Arsch und Bahn!

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* Name wurde bereits von der Deutschen Bahn aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert. Eine weitere Änderung für diesen Artikel war somit nicht nötig. Vermutlich gibt es auch keinen Kundendialog bei der Bahn. Es handelt sich vielmehr um etwas rein fiktives.

 

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3 Kommentare

  1. Ja, die Bahn nimmt ihre Prinzipien erns ;) . Nur intern werden Kreuzabfragen getätigt. :D

  2. Tja so ist sie halt unsere Bahn….
    Grundproblem bei mir war ja das Handyticket, das ich ja nicht so einfach mitschicken kann^^
    Schön, dass auch diese elektronisch erfassten Daten (auch nicht mit meiner Zustimmung) nur für die Bahn und KEINEN ;) anderen sind.
    Danke Olli, mir wurde das Ticket aufgrund deiner Recherche einfach so erstattet!

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