AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
DB Bahn
Gültig für Bahnkunden.
Nachfolgend auch als Nutzlast, Beförderungsfall, Nutzvieh oder Fleischgewicht bezeichnet.
Betrifft:
Einäugige, Idioten, Frauen, Kinder, Männer, Verdreckte, Kackvögel, Hauskaninchen, Hasenhunde, Oma und Opa, andere Säugetiere die mitreisen, Wirbeltiere die im Stehen pinkeln.
Betrifft nicht:
- Reisende Heimpersonen ohne kommerzielle Absicht
- Entfernungen von höchstens 50 m
- Verbringung durch Bahnpersonal mit Gütertransport-Fahrzeugen oder eigenem Transportmittel ohne kommerzielle Absicht und im Rahmen der saisonbedingten Wanderhaltung
Auszüge aus Band 1
Artikel 3
Das Fleischgewicht gilt als transportfähig, wenn der körperliche Zustand die geplante Verbringung erlaubt.
Nicht transportfähig sind:
- kranke und verletzte Personen
- Personen mit stark blutenden Wunden (Kopf ab, Bein geknickt)
- trächtige Personen, die während des Transportes gebären
- innerhalb 48 Stunden nach der Geburt neugeborene Personen
- Nutzvieh mit stark ausgeprägtem Euter (volle Euter werden gemolken)
Bedingt transportfähig sind:
Hartz IV Empfänger, die über 7 Monate trächtig sind
(Besondere Vorkehrungen sind zu treffen!)
Artikel 4
Alle Bahnkunden müssen gekennzeichnet sein und mit entsprechenden Dokumenten begleitet sein, aus denen hervorgeht:
- Herkunft und Eigentümer
- Versand- und Bestimmungsort
- Tag und Uhrzeit des Versands
Artikel 5
Jeder Zugbegleiter muss dafür Sorge tragen, dass die beförderten Fleischgewichte nicht verletzt werden können oder unnötig leiden müssen.
Artikel 9
Wenn die Bestimmungen nicht eingehalten werden oder wurden, so sind Maßnahmen zu treffen:
- Abstellung der Mängel durch die verantwortliche Person
- Rücksendung der Fleischgewichte auf kürzestem Wege (gegebenenfalls Freilassung an Ort und Stelle)
- vorübergehende Unterbringung des Bahnkunden bis zur Behebung
- Notschlachtung
Maximale Transportdauer
Frauen, Kinder, Blödmänner, Mistfinken, Langweiler: 3 Tage
Längere Transportdauer nur, wenn:
- Klopapier vorhanden und mitgeführt wird
- Futter entsprechend Fleischgewicht und Transportdauer mitgeführt wird
- direkter Zugang zu den Beförderungsfällen möglich ist
- Abdeckungen zum Schutz gegen Witterungseinflüsse und Gaffer eingerichtet werden können
- bewegliche, stabile Trennwände zur Einrichtung von Abteilen vorhanden sind
- Eine Tränke eingerichtet ist
Vereinstransporte müssen zusätzlich ausreichend Alkohol mitführen.
Nach der Entladung haben die Fleischgewichte sich gründlich abzuduschen und müssen mindestens 24 Stunden Ruhepause einlegen.
Lummerland, den 02.04.2011

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