Olli gegen die Bahn

DB Bahn – AGB Band 1 (Auszug)

 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
DB Bahn

Gültig für Bahnkunden.
Nachfolgend auch als Nutzlast, Beförderungsfall, Nutzvieh oder Fleischgewicht bezeichnet.

Betrifft:
Einäugige, Idioten, Frauen, Kinder, Männer, Verdreckte, Kackvögel, Hauskaninchen, Hasenhunde, Oma und Opa, andere Säugetiere die mitreisen, Wirbeltiere die im Stehen pinkeln.

Betrifft nicht:

  • Reisende Heimpersonen ohne kommerzielle Absicht
  • Entfernungen von höchstens 50 m
  • Verbringung durch Bahnpersonal mit Gütertransport-Fahrzeugen oder eigenem Transportmittel ohne kommerzielle Absicht und im Rahmen der saisonbedingten Wanderhaltung

 

 

Auszüge aus Band 1

 

Artikel 3

Das Fleischgewicht gilt als transportfähig, wenn der körperliche Zustand die geplante Verbringung erlaubt.

 

Nicht transportfähig sind:

  • kranke und verletzte Personen
  • Personen mit stark blutenden Wunden (Kopf ab, Bein geknickt)
  • trächtige Personen, die während des Transportes gebären
  • innerhalb 48 Stunden nach der Geburt neugeborene Personen
  • Nutzvieh mit stark ausgeprägtem Euter (volle Euter werden gemolken)

 

Bedingt transportfähig sind:

Hartz IV Empfänger, die über 7 Monate trächtig sind
(Besondere Vorkehrungen sind zu treffen!)

 

Artikel 4

Alle Bahnkunden müssen gekennzeichnet sein und mit entsprechenden Dokumenten begleitet sein, aus denen hervorgeht:

  • Herkunft und Eigentümer
  • Versand- und Bestimmungsort
  • Tag und Uhrzeit des Versands

 

Artikel 5

Jeder Zugbegleiter muss dafür Sorge tragen, dass die beförderten Fleischgewichte nicht verletzt werden können oder unnötig leiden müssen.

 

Artikel 9

Wenn die Bestimmungen nicht eingehalten werden oder wurden, so sind Maßnahmen zu treffen:

  • Abstellung der Mängel durch die verantwortliche Person
  • Rücksendung der Fleischgewichte auf kürzestem Wege (gegebenenfalls Freilassung an Ort und Stelle)
  • vorübergehende Unterbringung des Bahnkunden bis zur Behebung
  • Notschlachtung

 

Maximale Transportdauer

Frauen, Kinder, Blödmänner, Mistfinken, Langweiler: 3 Tage

Längere Transportdauer nur, wenn:

  • Klopapier vorhanden und mitgeführt wird
  • Futter entsprechend Fleischgewicht und Transportdauer mitgeführt wird
  • direkter Zugang zu den Beförderungsfällen möglich ist
  • Abdeckungen zum Schutz gegen Witterungseinflüsse und Gaffer eingerichtet werden können
  • bewegliche, stabile Trennwände zur Einrichtung von Abteilen vorhanden sind
  • Eine Tränke eingerichtet ist

Vereinstransporte müssen zusätzlich ausreichend Alkohol mitführen.

Nach der Entladung haben die Fleischgewichte sich gründlich abzuduschen und müssen mindestens 24 Stunden Ruhepause einlegen.

 

Lummerland, den 02.04.2011

AGB DB Bahn (Band 1) - Himmel, Arsch und Bahn!

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